Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Mario Hochwimmer und den Kunden
rechtsverbindlich, soweit nicht schriftlich davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2) Abweichende Bedingungen der Kunden und Abnehmer sind für mich unverbindlich.
3) Mit der Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung gelten meine Bedingungen als angenommen.

II. Angebot und Auftrag
1) Angebote sind bezüglich der darin angegebenen Preise insoweit verbindlich, als sich zwischen dem Tag der Angebotsabgabe und der Auf-
tragserteilung Löhne oder/und Materialpreise nicht verändert haben. Treten solche Änderungen in der erwähnten Zwischenzeit ein, so gilt
der Auftrag als zu dem danach zu berechnenden Werklohn erteilt.
2) Stellen sich erst während des Herstellungs- bzw. Montagezeitraums bei Angebot, Auftragserteilung bzw. -annahme nicht bekannte, die
Herstellung oder Montage verteuernde Umstände heraus, so gilt der danach als angemessen zu betrachtende Preis als vertraglich vereinbart
(Die Beweislast für die Angemessenheit des Preises trägt der Auftragnehmer).
3) Der mir erteilte Auftrag wird für mich mit dessen Annahme verbindlich.

III. Lieferung und Versand
1) Die FA. Mario Hochwimmer ist verpflichtet Liefertermine einzuhalten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn ich dem Besteller zum vereinbarten Termin
mitteile, das Werk stehe zur Abholung zu seiner Verfügung.
2) Erweitert sich die Werksleistung aufgrund Veränderung des ursprünglich erteilten Auftrages dadurch, daß hinsichtlich des Materials Umstände
vorliegen, die bei der Auftragsannahme nicht bekannt waren oder Mehrarbeit erfordern, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist
angemessen.
3) Verzögerungen in der Herstellung des Werkes nicht mehr als eine Woche über den vereinbarten Termin hinaus, begründen keinerlei Ansprüche
des Bestellers.
4) Schuldhafte Versäumung des Liefertermins liegt nicht vor, wenn wegen höherer Gewalt oder infolge von Streik/Aussperrung/Material- und/oder
Energieverknappung; Stromsperren oder anderer technischer Schwierigkeiten der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, in diesen
Fällen jedoch werde ich den Besteller unverzüglich verständigen.
5) Der Versand - einschließlich der Kosten für Verpackung - erfolgt stets auf Kosten des Bestellers, etwaige Transportversicherungen schließt er
auf seine Kosten ab.

IV. Mängelrügen und Mängelhaftung
1) Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn der Kunde alle erkennbaren Mängel und alle offensichtlichen Mängel sowie Fehlmengen oder
Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzeigt.
2) Der Besteller, auf den meine Gewährleistungspflicht beschränkt ist, ist mit der Folge meiner völligen Freistellung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen zu keiner eigenen Mängelbeseitigung und Nachbesserung berechtigt, bevor er der FA Mario Hochwimmer nicht
Gelegenheit gegeben hat, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen.
3) Berechtigte Mängelrügen gewähren dem Besteller Anspruch auf kostenlose Beseitigung der Mängel oder auf einen mit der FA Mario
Hochwimmer vereinbarten Preisnachlass.

V. Zahlungsbedingungen
Meine Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks bin ich nicht verpflichtet. Diese werden vom Tag der Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben; die Forderung selbst besteht bis zur Einlösung fort. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Scheck oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst, oder werden die Zahlungsfristen überschritten, so stehet mir, ohne daß es einer ausdrücklichen Inverzugsetzung bedarf, folgendes Recht zu:
1) ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, den Eigentumsvorbehalt geltend zu
machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern gestellte Sicherheiten zu verwerten und alle anstehenden Forderungen
fällig zu stellen.
2) Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für ungedeckte Kontokorrentkredite, mindestens aber in Höhe von 10% über dem jeweiligen
Diskontsatz der deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu berechnen.
3) weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1) Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Mario Hochwimmer bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen (dies gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden).
2) Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die noch in meinem Eigentum stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen. Wird die von mir gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksam- werden
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neu entstandenen
Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für Mario Hochwimmer.
3) Er ist berechtigt, die Ware oder einen daraus hergestellten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, darf aber mit seinen
Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren.
Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Verkäufer zu
dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit als die Ware be- oder verarbeitet ist. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderung für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der
Verkäufer kann jedoch verlangen, daß ihm der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung benennt und diesen die erfolgte Abtretung
anzeigt. Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen
Forderungen sofort mitzuteilen.
4) Grundlage der Berechnung der Sicherungssumme sind die von mir dem Kunden berechneten Preise. Wenn die durch den Eigentumsvor-
behalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt, wird der Verkäufer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl
freigeben.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen ist Landau
Gerichtsstand ist Landau